Aus unserer Nachrichten-Redaktion für Autofahrer

Was muss ich bei Bußgeld-Bescheiden beachten?

Wenn du einen Bußgeldbescheid erhalten hast, aber zur Zeit des Vorfalls nicht der Fahrer des Autos gewesen bist, sondern nur der Fahrzeughalter, musst du richtig vorgehen und handeln. Wir zeigen dir, wie es geht.
Vor allem viele junge Fahrer lassen ihr Auto gerne auf dem Namen ihrer Mutter oder ihres Vaters versichern, um von deren langjähriger Schadensfreiheit, dem Bonus und den daraus resultierenden günstigen Versicherungsprämien zu profitieren. Doch was ist nun, wenn ich als Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid mitsamt Blitzerfoto erhalte, aber zu dem genannten Zeitpunkt gar nicht selbst gefahren bin?
Wer zu dem Tatzeitpunkt nicht selbst gefahren ist, kann natürlich auch nicht belangt werden. Auch nicht, wenn er der Fahrzeughalter ist. Dem Bußgeldbescheid liegt meist ein Formular bei, das der Fahrzeughalter mit allen Informationen zum eigentlichen Fahrer ausfüllen und zurücksenden kann. Doch der Fahrzeughalter hat ein Zeugnisverweigerungsrecht und muss rechtlich keine Angaben zum eigentlichen Fahrer machen, wenn er Familienmitglieder und Angehörige dadurch belasten würde. Freunde und Bekannte muss der Fahrzeughalter eigentlich „verraten“, jedoch können die Behörden meist schlecht nachweisen, dass es sich nicht doch um einen Angehörigen handelt, den der Halter nicht verraten will.
Wenn die Behörden den eigentlichen Fahrer dann doch herausfinden, müssen weder Fahrzeughalter noch Fahrzeugführer eine härtere Strafe befürchten. Im Zweifel, wenn der Fahrer also nicht identifiziert werden kann, fällt das Bußgeld aus. Jedoch könnte dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs aufgebrummt werden.
Bildquelle: Pexels
 
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